Unsere Leistungen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt!

Bei uns im Issel Pflegedienst steht der Mensch mit seinen individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten im Mittelpunkt. Der Einbezug Ihrer Angehörigen ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die Abstimmung eines individuellen, auf Sie zugeschnittenen Pflegepakets. Wobei wir Sie unterstützen können, lesen Sie hier...

Ihre Ziele und Bedürfnisse sind für uns handlungsweisend, um Ihre Eigenständigkeit und damit die Lebensqualität in Ihrem gewohnten Umfeld zu erhalten und zu fördern. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir in einem persönlichen Gespräch die Situationen im Alltag, in denen die eigenständige Versorgung für Sie beschwerlich und somit pflegerische Unterstützung erforderlich sind. Grundsätzlich können Sie einzelne Elemente unseres vielfältigen Leistungsangebots wahrnehmen. Ändert sich Ihr Bedarf, ist eine Anpassung jederzeit möglich.

Im Folgenden möchten wir Ihnen unser Leistungsspektrum vorstellen. Bitte zögern Sie nicht und sprechen uns bei Fragen an!

Unsere examinierten Fachkräfte unterstützen Sie im Rahmen der Grundpflege bei der Bewältigung täglicher Grundbedürfnisse. Hierzu zählen insbesondere:

  • Körperpflege und Kleiden
  • Mobilisation, Lagern und Betten
  • Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei Behörden- und Arztbesuchen

Darüber hinaus verfügen wir über spezielle Pflegekompetenz bei Parkinson-, Schlaganfall- und Multiple Sklerose-Betroffenen.

Ihr individueller Gesundheitszustand kann eine Versorgung im Sinne der Behandlungspflege erforderlich machen. Wir unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Bedarfen:

  • Verbandswechsel/ Wundversorgung
  • Stomaversorgung
  • Peritonealdialyse
  • Vitalzeichenkontrolle
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Medikamente stellen und verabreichen

Wenn Ihre Pflegeperson Sie aufgrund von Urlaub oder Erkrankung nicht pflegen kann, zahlt die Pflegekasse eine notwendige Ersatzpflege (Verhinderungspflege). Voraussetzung hierfür ist eine Pflegeeinstufung. Wir bieten Ihnen individuelle Pflegelösungen an, wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist.

Sie können Verhinderungspflege auch zusätzlich zum Pflegegeld in Anspruch nehmen.

Wir beraten Sie vor Beginn der Pflege individuell über notwendige Pflege- und Hilfsmittel, leiten Sie im Umgang an und geben wertvolle Pflegetipps, beispielsweise zu Hebetechniken oder Schmerztherapie. Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach § 37 Abs. 3 SGB XI beziehen, sind verpflichtet, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung abzurufen. Diese Beratungsgespräche führen wir bei Ihnen zu Hause durch.

Unsere Issel Alltagsbegleiter unterstützen Sie stundenweise bei der Tagesbewältigung und entlasten dabei Ihre pflegenden Angehörigen.


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