Wir sorgen für mehr Sicherheit

Produkte, die in der Medizin eingesetzt werden, müssen wegen des sensiblen Umfelds besonderen Standards entsprechen und besonders sicher sein. Um dies zu gewährleisten, gibt es einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit.

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit gemäß §6 MPBtreibV zum 01.01.2017

  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Lieferanten im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten
  • Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch Hersteller und Lieferant
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten (BfArM)

Geltend für den Standort: Augustahospital


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