Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Angehörige, liebe Besucher,
um weiterhin den Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter sicherzustellen, gelten im Augustahospital vorübergehend die folgenden Rahmenbedingungen zu Patientenbesuchen:
Besuchszeiten: 14.30 bis 17.00 Uhr
Besucheranzahl:
- Im Rahmen der Besuchszeiten können pro Tag 2 Personen und zusätzlich minderjährige Kinder ins Krankenhaus zu Besuch kommen.
- Dabei ist der Zutritt beschränkt auf die folgenden Bereiche: Cafeteria, Eingangsbereich, Empore und Park. Der Zutritt ins Patientenzimmer ist nur in Ausnahmefällen gestattet.
- Weitere Personen können während der Besuchszeit im Park empfangen werden.
- Jeder Besucher, auch Diejenigen, die im Park empfangen werden, müssen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigentest – möglichst von einer zertifizierten Teststelle – vorlegen. In Ausnahmefällen, wie z.B. zu Feiertagen, ist auch ein selbständig durchgeführter Schnelltest mit Vorlage eines Ausweises möglich.
- Die Durchführung des Antigentests gilt auch für geimpfte und genesene Personen.
- Kinder, die keinen Mundschutz tragen können, dürfen das Krankenhaus nur in Ausnahmefällen betreten.
- Besucher mit Erkältungssymptomen und/ oder Verlust des Geruchs- bzw. Geschmackssinns dürfen das Krankenhaus nicht betreten. Dies gilt auch für Besucher, die in den letzten 7 Tagen Kontakt zu einem Corona-Erkrankten hatten.
Einhaltung der folgenden Hygienevorgaben:
- Am Eingang wird eine „Corona-Verdachtsabfrage“ und eine Temperaturmessung durchgeführt.
- Vor Betreten des Hauses wird eine FFP-2-Maske aufgesetzt und bei Betreten des Hauses eine Händedesinfektion durchgeführt. Die Maske wird während des gesamten Aufenthaltes im Haus getragen.
- Besucher halten grundsätzlich einen Abstand von 1,5 m zu Anderen ein.
In medizinisch begründeten Einzelfällen können Ausnahmeregelungen in Absprache mit dem behandelnden Arzt getroffen werden. Bleiben Sie gesund.
Die Betriebsleitung